Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Maklerfirma und Auftraggebern über Nachweis- oder Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung, Verpachtung oder dem Kauf von Immobilien, soweit nicht individuell abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

2. Maklerleistung/Verpflichtungen

Der Makler schuldet keinen Vertragsabschluss, sondern den Nachweis einer Abschlussgelegenheit oder die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB).

3. Provisionsanspruch

Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt. Bei Wohnimmobilienverkäufen zwischen Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zur hälftigen Provisionsteilung (§§ 656c, 656d BGB). In allen anderen Fällen gilt die individuell vereinbarte Provisionsregelung.

4. Höhe der Provision

  • Kauf von Immobilien: bis zu 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises je Partei bzw. entsprechend gesetzlicher Vorgaben.
  • Vermietung: bis zu 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt., zahlbar vom Auftraggeber.
  • Gewerbeobjekte/Sonderfälle: Provision nach gesonderter Vereinbarung.

5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Die Provision wird mit rechtswirksamem Abschluss des Hauptvertrages fällig und ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Ab dem 9. Tag tritt Verzug ein, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist oder zuvor eine Mahnung erfolgte. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

6. Mehrfachtätigkeit

Der Makler darf auch für die andere Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden, sofern Interessenkonflikte offengelegt werden.

7. Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber ein angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dies binnen 7 Tagen ab Zugang der Objektinformation schriftlich mitzuteilen und die Herkunft der Kenntnis nachzuweisen. Andernfalls gilt der Nachweis des Maklers als ursächlich.

8. Weitergabe von Informationen

Überlassene Objekt- oder Vertragsinformationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Erfolgt eine Weitergabe und kommt dadurch ein Vertragsabschluss zustande, schuldet der Auftraggeber die gleiche Provision, als hätte er das Objekt selbst in Anspruch genommen.

9. Ersatz- und Folgeverträge

Kommt anstelle des ursprünglich beabsichtigten Hauptvertrages ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande und beruht dieses auf der Maklerleistung, besteht ein Provisionsanspruch.

10. Haftung

Der Makler haftet für eigenes Verschulden nach gesetzlichen Bestimmungen. Für Angaben von Verkäufern/Vermietern übernimmt der Makler keine Gewähr, es sei denn, er hätte deren Unrichtigkeit erkennen müssen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11. Widerrufsbelehrung (für Verbraucher

Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume oder online geschlossen werden, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zu. Hierüber wird separat belehrt.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und der Datenschutzerklärung der Maklerfirma verarbeitet.

13. Alleinauftrag

Wird ein Alleinauftrag vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit keine weiteren Makler mit der Vermarktung zu beauftragen und Interessenten ausschließlich an die Maklerfirma zu verweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Maklerauftrages erforderlichen Informationen zu erteilen und Besichtigungen ausschließlich über die Maklerfirma zu ermöglichen. Kommt ein Vertrag während der Laufzeit des Alleinauftrages oder innerhalb von sechs Monaten nach dessen Beendigung mit einem Interessenten zustande, der durch die Maklerfirma nachgewiesen oder während der Dauer des Alleinauftrages bekannt gemacht wurde, besteht der volle Provisionsanspruch. Das Recht zur ordentlichen Kündigung eines Alleinauftrages bleibt unberührt; es gelten die gesetzlichen Kündigungsvorschriften sowie die individuell vereinbarte Laufzeit.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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